Eine Petition ist eine Bittschrift, ein Ersuchen, oder eine Beschwerde an eine Volksvertretung, die vom jeweiligen Petitionsausschuss bearbeitet wird. Das sind Abgeordnete, die bei entsprechender Notwendigkeit eine Klärung mit den Beteiligten oder sogar die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament anstoßen können.
Das Petitionsrecht ist in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Gesetz

Als Beispiel: Bericht des Petitionsausschusses NRW
Mit einem Anteil von mehr als 30 Prozent aller Eingaben stellten die Bereiche Bauen, Wohnen, Verkehr und Umwelt in der zweiten Jahreshälfte 2024 den größten Schwerpunkt der Arbeit dar. Knapp 25 Prozent aller Petitionen gab es zum Ausländerrecht. Hintergrund sind vor allem die langen Bearbeitungszeiten von Einbürgerungsanträgen.
Ein besonderer Fall aus der Vergangenheit verdeutlicht die Arbeit des Petitionsausschusses: Eine junge, fast erblindete Mutter von zwei Kindern wollte eine Ausbildung beginnen. Ein Studieninstitut lehnte sie ab, weil sie dort keine Menschen mit Sehbehinderungen unterrichten könnten. Stattdessen sollte die junge Mutter zu einem 60 Kilometer entfernten Institut fahren, was das Ende ihrer Ausbildungspläne bedeutet hätte. Der Petitionsausschuss schaltete sich ein und konnte bei einem Erörterungstermin in intensiven Gesprächen erreichen, dass die Frau ihren Ausbildungsplatz bei dem ursprünglichen Institut erhalten hat.
Der Petitionsausschuss ist der „Kummerkasten“ des Landtags: Jeder Mensch, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Alter, kann eine Petition einreichen, wenn er sich von einer Behörde ungerecht behandelt fühlt. Petitionen können schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail eingereicht werden. Weiterlesen
Der Weg einer Petition
Der Berliner Senat hat beispielhaft den Weg einer Petition aufgezeigt. In diesem PDF-Bericht findet ihr auch eine interessante Aufschlüsselung der Bereiche.
In dem Bericht des Berliner Senats wird weiter aufgeschlüsselt: Im Jahr 2024 erhielt der Petitionsausschuss 1.610 Eingaben. Allein 344 Eingaben betrafen das Arbeitsgebiet Aufenthaltsrecht. Das Arbeitsgebiet Soziales verzeichnete 172 Neueingänge. Zusammen mit den Bereichen Einbürgerungen (162) und Verkehr (155 Be-
schwerden) machten diese vier Arbeitsgebiete zusammen etwas über die Hälfte aller im Jahr 2024 eingereichten Petitionen aus.
Wie alt darf man sein?
Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Nur in Niedersachsen dürfen Schulen keine Petitionen einreichen.

Das Land NRW hat ein Petitionsrecht für Kinder und Jugendliche hervorgehoben.
Hier können auch Minderjährige ihre Wünsche und Beschwerden anbringen. Webseite
„Ist mein Problem groß genug?“

Viele Jugendliche glauben, dass ihre Probleme oder Wünsche die Parlamente nicht interessieren. D
as ist falsch. Gerade ihre Sichtweise ist wichtig für den parlamentarischen Prozess.
Über eine Petition können sie gut als Klasse oder als Gruppe für ihre Interessen aktiv werden.

Wie erreiche ich die Petitionsausschüsse?
Auf dem gemeinsamen Petitionsportal des Bundes und der Länder finden Sie die Petitionsausschüsse.
Dort können Sie einfach eine Petition einreichen. Webseite

Petitionen unterstützen
Öffentliche Petitionen gibt es in Baden-Württemberg, in Bremen, in Niedersachsen, in Schleswig-Holstein und in Thüringen.

An das Europa-Parlament können ebenfalls Petitionen eingereicht werden. Webseite

Einige Bundesländer haben auch eine Härtefallpetition, wie Hamburg,
